Kontopfändung – Recherche und Durchführung

Ein Gläubiger hat Außenstände. Heute bekannter und gewöhnlicher Weg ist, dass diese Beträge an ein Inkasso – Unternehmen verkauft werden, das sie dann beim Schuldner eintreibt und meist horrende Zinsen und Gebühren verlangen kann. Ist der Schuldner auch in diesem Fall nicht willens, die offene Rechnung zu bezahlen, so kann der Weg über den Gerichtsvollzieher – der natürlich auch noch einmal Gebühren und Zinsen aufschlägt, die Lohn- oder Gehaltspfändung und schließlich die Pfändung des Girokontos wie auch aller anderen Konten, die Guthaben aufweisen, weiter führen. Meist wird die Recherche zur Kontopfändung von spezialisierten Firmen oder Kanzleien übernommen, die für eine relativ geringe Gebühr den Halter eines Kontos, das Konto eines Schuldners oder die Kontodeckung zur erfolgreichen Durchführung einer Pfändung ermittelt. Sogar die Beweisführung dafür, dass das Eintreiben der Forderung rechtens ist, übernehmen diese Spezialisten. Es wird hier angeboten, jedes Inlandskonto eines per Adresse bekannten Schuldners so herauszufinden, dass der Schuldner selbst nichts von dieser Ermittlung merkt. Wichtig für die Rechtmäßigkeit der Ermittlung ist allerdings ein so genannter titulierter Anspruch. Das bedeutet, dass die Forderung bereits gerichtlich gemeldet ist und den offiziellen Weg beschritten hat. Manchmal wird hier nicht der Anspruch einer Firma oder eines Lieferanten bedient, sondern der eines privaten Gläubigers wie beispielsweise des Vermieters. Dieser hat dann die Möglichkeit, seinen Anwalt zusätzlich einzuschalten. Soll ein Unternehmen zur Kontoermittlung eingesetzt werden so ist es sinnvoll, neben der Adresse des Schuldners auch bereits bekannte Kontoverbindungen anzugeben, speziell, wenn es sich um einen „Profischuldner“ handelt, der also mit den Möglichkeiten der Guthabenverschleierung bestens vertraut ist.

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